Beitragsordnung

1. Fälligkeit

Die Beitragspflicht und das Beitragsjahr beginnen mit dem Tag der Aufnahme in die Mitgliederliste. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten und ist jeweils für ein angefangenes Beitragsjahr fällig. Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Geleistete Mitgliedsbeiträge werden bei Verlust der Mitgliedschaft nicht erstattet.

Die Beitragserhebung erfolgt gewöhnlich per Lastschrift. Die Mitglieder sind für die richtige Mitteilung der für den Einzug erforderlichen Angaben gegenüber dem Kassenwart des Vereins verantwortlich. Die Kosten fehlgeschlagener Beitragseinzüge werden vom Mitglied getragen, soweit den Verein bzw. den Beitragseinzieher kein Verschulden trifft.

2. Beitragshöhe (Mindestbeitrag)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
a) Privatpersonen 50,00 Euro / Jahr
b) ermäßigte Privatpersonen *) 25,00 Euro / Jahr

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit. Aus steuerlicher Sicht ist meist eine Spende günstiger, als ein höherer Beitrag. Wir bitten daher besonders unsere kommerziell tätigen Mitglieder um Unterstützung.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, den Comicmuseum Erlangen e.V. über den Mindestbeitrag hinaus zu unterstützen. Bitte informieren Sie den Kassenwart über den einzuziehenden Gesamtbeitrag.

Mitglieder, die den Beitrag über den Schluß des Beitragsjahres hinaus nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluß des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Die erste Mahnung ist kostenlos. Für die zweite Mahnung werden 10,- Euro fällig.

*) Auf Antrag an den Vorstand wird für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Zivildienst- und Wehrdienstleistende sowie Empfänger von Sozialhilfe der Mitgliedsbeitrag im Comicmuseum Erlangen e.V ermäßigt. Ein Nachweis (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, etc.) muß mindestens einmal jährlich unaufgefordert vorgelegt werden, andernfalls ist der Beitrag für Privatpersonen fällig.
Bei Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird grundsätzlich auch ohne Nachweis ein ermäßigter Beitrag gewährt (Schulpflicht).

3. Besonderer Beitrag

In besonderen Härtefällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag auf Antrag herabsetzen.

4. Gültigkeit

Frühere Beitragsordnungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit.
Die Beitragsordnung tritt am 13. Dezember 2018 in Kraft.